Deskriptoren: Öffentlich-öffentliche Kooperation; In-House Vergabe.
Rechtsgrundlagen: Art 1 Abs 2 lit a RL 2004/18/EG , VO (EG) 1370/2007
Art 1 Abs 2 lit a RL 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass ein Vertrag, nach dem die Gemeinden, die Parteien dieses Vertrags sind, einer von ihnen die Zuständigkeit übertragen, für diese Gemeinden Dienstleistungen zu organisieren, nicht in den Geltungsbereich der RL 2004/18/EG fällt, weil er eine Übertragung von Befugnissen im Sinne von Art 4 Abs 2 EUV in der Auslegung durch das Urteil vom 21. Dezember 2016, Remondis (C-51/15 , EU:C:2016:985), darstellt.