Deskriptoren: Vergleichbarkeit der Angebote; individuell unterschiedliche Festlegungen in Verhandlungen; einheitliche Aufforderung zur Abgabe von Letztangeboten im Verhandlungsverfahren; Rechtzeitigkeit der Anfechtung einer Ungleichbehandlung bei den Verhandlungen mit der Bekämpfung der Zuschlagsentscheidung.
Normen: § 88 Abs 2 BVergG 2018, § 104 BVergG 2018, § 114 BVergG 2018, § 20 Abs 1 BVergG 2018