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Aufforderung zum LAFO auf Grundlage unterschiedlicher Verhandlungsergebnisse unzulässig

JudikaturBvwgFranz Josef ArztmannRPA 2020, 344 Heft 6 v. 15.12.2020

Deskriptoren: Vergleichbarkeit der Angebote; individuell unterschiedliche Festlegungen in Verhandlungen; einheitliche Aufforderung zur Abgabe von Letztangeboten im Verhandlungsverfahren; Rechtzeitigkeit der Anfechtung einer Ungleichbehandlung bei den Verhandlungen mit der Bekämpfung der Zuschlagsentscheidung.

Normen: § 88 Abs 2 BVergG 2018, § 104 BVergG 2018, § 114 BVergG 2018, § 20 Abs 1 BVergG 2018

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