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Die bloße Faktenlage begründet noch kein bestehendes Ausschließlichkeitsrecht

JudikaturVwGHBerthold Hofbauer , Nina HattingerRPA 2020, 270 Heft 5 v. 15.10.2020

Deskriptoren: Rechtfertigungsgründe für die Wahl des Vergabeverfahrens; Ausschließlichkeitsrechte; Festlegung des Leistungsgegenstands.

Normen: § 195 Z 3 iVm Z 5 BVergG 2006, § 29 Abs 2 Z 2 BVergG 2006, § 28 Abs 3 VwGG, § 42 Abs 2 Z 1 VwGG, § 294 ABGB

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