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Geschenkt!

EditorialHubert ReisnerRPA 2020, 257 Heft 5 v. 15.10.2020

Gibt es das? Eine öffentliche Ausschreibung findet statt und ein Bieter legt ein Angebot mit einem Angebotspreis von € 0, in Worten null Euro. Es handelt sich nicht um einen Schreibfehler, sondern ist ganz bewusst gelegt. Geht denn das im Vergaberecht?

Ganz absurd ist es nicht. So kann ein Bieter argumentieren, dass er vorhat, das einmal zu machen, um in einen für ihn neuen Markt einzutreten und eine Referenz zu erlangen. Im Sinne einer Werbung klingt das ja irgendwie glaubhaft, soll es doch in der Vergangenheit schon große Konzerne gegeben haben, die mit dieser Motivation zumindest unter dem Einstandspreis angeboten haben.11ZB BVA 16. 6. 2003, 09N-49/03-8.

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