§ 41a Abs 1 BVergG 2006
LVwG Tirol, 07.11.2018, LVwG-2018/S2/1387-10
Überdies ist darauf hinzuweisen, dass § 41a Abs 1 BVergG 2006 eine taxative Aufzählung jener Paragraphen enthält, die neben § 41a BVergG 2006 in diesem Verfahren zur Anwendung gelangen. Daraus ergibt sich, dass die nicht genannten Regelungen in diesem Verfahren nicht zur Anwendung gelangen und daher beispielsweise der Auftraggeber ein weitgehend formfreies Verfahren zur Verfügung hat.