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Keine Antragslegitimation ohne Betroffenheit des Bieters durch die behauptete Rechtswidrigkeit

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2020/36RPA 2020, 246 Heft 4 v. 15.8.2020

§ 20 Abs 1 WVRG 2014, § 320 Abs 1 BVergG 2006

VwGH, 19.05.2020, Ra 2018/04/0164

5.4. Die mitbeteiligte Partei hat in ihrem Antrag die Rechtswidrigkeit der Festlegung im Punkt 6.4. betreffend den Ausschluss der Beteiligung von Bieter- und Arbeitsgemeinschaften geltend gemacht, jedoch tritt sie in dem Vergabeverfahren selbst nicht als Teil einer Bieter- oder Arbeitsgemeinschaft auf. Sie hat auch nicht vorgebracht, eine solche Gemeinschaft für die Beteiligung an dem Vergabeverfahren bilden zu wollen oder ein Tatsachenvorbringen erstattet, aus welchem Grund konkret von ihr trotz vorliegender Eignung wegen der Unzulässigkeit der Bildung einer Bietergemeinschaft kein wettbewerbsfähiges Angebot gelegt werden könne. Das Vorbringen, es seien insbesondere kleine Unternehmen gehindert, am Vergabeverfahren teilzunehmen, stellt ohne weitere Konkretisierung keinen Kausalbezug zu der Person der Antragstellerin her, sodass nicht ersichtlich ist, inwiefern die Situation der mitbeteiligten Partei als Antragstellerin

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