Art 12 Abs 4 RL 2014/24/EU
EuGH, 30.06.2020, C-618/19
Ge.Fi.L.
Nach alledem ist auf die Vorlagefrage zu antworten, dass Art 12 Abs 4 der Richtlinie 2014/24 dahin auszulegen ist, dass er einer nationalen Vorschrift entgegensteht, die es erlaubt, den Vertrag über Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer ohne Ausschreibung unmittelbar an eine nichtwirtschaftliche öffentliche Einrichtung zu vergeben, die