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Begrenzung der Laufzeit einer Konzession nach der PSO-VO

JudikaturEuGHHubert ReisnerRPA 2020, 234 Heft 4 v. 15.8.2020

Deskriptoren: Personenverkehr mit Bussen; Personenverkehr mit Straßenbahnen; Konzession; Ablauf; Befristung.

Normen: Art 8 Abs 3 VO (EG) 1370/2007

Art 8 Abs 3 UA 2 Satz 2 PSO-VO ist dahin auszulegen, dass die darin vorgesehene Höchstlaufzeit von 30 Jahren für Verträge im Sinne von Art 8 Abs 3 UA 1 Buchst b PSO-VO am Tag des Inkrafttretens der Verordnung beginnt.

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