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Unzulässige Zeitansätze durch Mischkalkulation

JudikaturBVwGBeatrix LehnerRPA 2020, 218 Heft 4 v. 15.8.2020

Deskriptoren: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung; Kollektivvertrag; Kalkulation; Mischkalkulation; Umlagerung von Kosten; ausschreibungswidriges Angebot.

Normen: § 141 Abs 1 Z 7 BVergG 2018, § 341 BVergG 2018, § 342 Abs 2 BVergG 2018

Eine Mischkalkulation ist bei verschiedenartigen Leistungen jedenfalls unzulässig.

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