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Taxative Aufzählung der Gründe für eine vertiefte Angebotsprüfung

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2020/7RPA 2020, 121 Heft 2 v. 15.4.2020

§ 125 Abs 3 BVergG 2006

BVwG, 10.04.2019, W123 2214305-2/25E

§ 125 Abs 3 BVergG 2006 zählt taxativ jene Fälle auf, die den Auftraggeber verpflichten (vgl das Wort „muss“), eine vertiefte Angebotsprüfung durchzuführen.

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