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Wenn unverbindlich, dann für alle sichtbar – Transparenzgebot bei umfassender Markterkundung von besonderer Bedeutung

JudikaturLvwgIsabel Funk-LeischRPA 2020, 107 Heft 2 v. 15.4.2020

Deskriptoren: Präzise Grenzen zu quantitativen Kriterien im Leistungsverzeichnis; Markterkundung; Transparenz; Gleichbehandlung; effektiver Rechtsschutz.

Normen: § 20 Abs 1 WVRG 2014, § 24 BVergG 2018, § 365 BVergG 2018

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