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Antragslegitimation unabhängig von der Anzahl der am Vergabeverfahren beteiligten Bieter

JudikaturEuGHHubert ReisnerRPA 2020, 48 Heft 1 v. 15.2.2020

Deskriptoren: Antragslegitimation; Interesse auf Ausscheiden anderer Bieter; Beteiligung am Nachprüfungsverfahren; Beteiligung am Vergabeverfahren.

Normen: Art 1 Abs 1 RL 89/665/EWG , Art 1 Abs 3 RL 89/665/EWG

Der Grundsatz, dass die Interessen, die im Rahmen von wechselseitigen Ausschlussklagen verfolgt werden, als grundsätzlich äquivalent angesehen werden, bedeutet für die mit diesen Klagen befassten Gerichte, dass sie die Klage nicht gemäß den nationalen Verfahrensvorschriften, die eine vorrangige Prüfung der Anschlussklage eines anderen Bieters vorsehen, für unzulässig erklären dürfen.

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