An der Schnittstelle von Vergaberecht und Datenschutzrecht stellen sich hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Rollenzuteilung vergaberechtlicher Akteure durchaus komplexe Fragestellungen. Die gegenständliche, bewusst praxisorientierte, Abhandlung widmet sich, nach der Klärung grundsätzlicher datenschutzrechtlicher Begriffe, der datenschutzrechtlichen Qualifikation wesentlicher, an einem Vergabeverfahren beteiligter Akteure, insbesondere des Auftraggebers und der vergebenden Stelle. Teil II der Abhandlung stellt, in Vertiefung der einführenden und überblickshaften Ausführungen in Teil I des gegenständlichen Beitrags, kommentierte, auf das Vergaberecht zugeschnittene Muster zur Verfügung, die die wesentlichen Informationspflichten und Vereinbarungen im Sinne der DSGVO umfassen.