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Neue Grenzen der Bestandfestigkeit

JudikaturLVwGGunter EstermannRPA 2019, 303 Heft 5 v. 1.10.2019

Deskriptoren: gesonderte anfechtbare Entscheidungen; Präklusion; Bestandfestigkeit; vergaberechtliche Grundsätze.

Normen: § 2 Z 15 lit a BVergG 2018, § 274 Abs 4 BVergG 2018, § 343 BVergG 2018

Grundprinzipien des Vergaberechts verletzende Festlegungen des Auftraggebers werden nicht bestandfest. Sie sind auch dann für Auftraggeber und Bieter nicht bindend, wenn die Anfechtungsfrist abgelaufen ist.

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