Deskriptoren: gesonderte anfechtbare Entscheidungen; Präklusion; Bestandfestigkeit; vergaberechtliche Grundsätze.
Normen: § 2 Z 15 lit a BVergG 2018, § 274 Abs 4 BVergG 2018, § 343 BVergG 2018
Grundprinzipien des Vergaberechts verletzende Festlegungen des Auftraggebers werden nicht bestandfest. Sie sind auch dann für Auftraggeber und Bieter nicht bindend, wenn die Anfechtungsfrist abgelaufen ist.