vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vergaberechtsschutz steht nur gegen vom Bundesgesetzgeber im materiellen Vergaberecht als gesondert anfechtbar festgelegte Entscheidungen zu

JudikaturLVwGRaimund MadlRPA 2019, 218 Heft 4 v. 1.8.2019

Deskriptoren: Entscheidungen; gesondert anfechtbare; Konzessionen; Bau- und Dienstleistungs-; Sektorentätigkeit der Verkehrsdienstleistungen; Mischtätigkeit; Hauptzweck; Vergaberechtsschutz; Gerichte; Zuständigkeit der ordentlichen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte