§ 334 Abs 3 BVergG 2018
BVwG, 27.09.2018, W138 2202965-1/24E
Wie den Feststellungen zu entnehmen ist, haben die von der Antragstellerin vermuteten Vergaben bzw Vertragsabschlüsse, soweit entscheidungswesentlich, nicht stattgefunden. Es wurden daher keine dem BVergG unterliegenden Verträge geschlossen, sodass der Antragstellerin kein Schaden iSd BVergG entstanden sein kann und somit keine Beschwer bei der Antragstellerin vorliegt, sodass die Anträge zurückzuweisen waren.