VwGH, 18.12.2018, Ra 2018/04/0106
VwGH, 18.12.2018, Ra 2018/04/0107
Auch fallbezogen hängt der Ausgang des Verfahrens von der Auslegung der bestandsfesten Ausschreibungsbedingungen ab, die nach Ansicht des Verwaltungsgerichts für die technische Leistungsfähigkeit die – nach den Feststellungen nicht vorliegende – tatsächliche Beschäftigung von ua zwei Angestellten (und nicht nur deren sozialversicherungsrechtliche Meldung) erfordern und somit die angefochtene Ausscheidensentscheidung rechtfertigen. Dass das Bundesverwaltungsgericht diese Auslegung in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Weise vorgenommen hätte, ist aufgrund des Revisionsvorbringens, aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht sei eine rückwirkend gültige Anmeldung und Entstehung der Versicherungspflicht möglich, nicht zu erkennen.