Deskriptoren: Universaldienstbetreiber am Postmarkt; Subunternehmerbenennung; Prüfpflicht von Subunternehmern; Eignungskriterien.
Normen: § 123 Abs 2 Z 2 BVergG 2006, § 70 BVergG 2006, § 19 PMG
Die fehlende Bekanntgabe eines Subunternehmers stellt einen unbehebbaren Mangel dar, weshalb eine nachträgliche Benennung unzulässig ist. Die Forderung der Bekanntgabe im zweistufigen Verhandlungsverfahren spätestens mit der Abgabe des Angebotes stellt keine Vergaberechtswidrigkeit dar.