Neuigkeiten aus Brüssel
• Verpflichtung zur Annahme elektronischer Rechnungen
Mit 18. April 2019 lief die Frist zur Umsetzung der RL 2014/55/EU ab und es trat die Verpflichtung zentraler öffentlicher Auftraggeber in Kraft, elektronische Rechnungen entsprechend einem einheitlichen Standard anzunehmen. Die Europäische Kommission erwartet dadurch Einsparungen in der Höhe von € 920 Mio. Sie stellt dafür Hilfsmittel zur Verfügung.1 Die Europäische Kommission hat bereits vor einiger Zeit ein Werkzeug zur Verfügung gestellt, mit dem Auftraggeber ihre Fähigkeit zu überprüfen, elektronische Rechnungen anzunehmen.2 Die Homepage der Europäischen Kommission bietet umfassende Informationen zur Implementierung an.3