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Bei Vorliegen einer sachlichen Rechtfertigung sind eine Beschränkung der Mitgliederanzahl einer Bietergemeinschaft und ein Verbot der Mehrfachbeteiligung zulässig

JudikaturLVwGStephan Heid , Daniel DeutschmannRPA 2019, 107 Heft 2 v. 1.4.2019

Deskriptoren: Beschränkung der Mitgliederanzahl von Bietergemeinschaften; Verbot der Mehrfachbeteiligung; sachliche Rechtfertigung.

Normen: § 20 Abs 2 BVergG 2006

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