Deskriptoren: Auslegung von Arbeitsverträgen; nachprüfbare Entscheidung.
Normen: Art 10 lit g RL 2014/24/EU , Art 1 Abs 1 RL 89/665/EWG
„Arbeitsverträge“ im Sinne der (Vergabe-)Richtlinie 2014/24/EU sind alle Verträge aufgrund deren ein öffentlicher Auftraggeber mit natürlichen Personen ein Arbeitsverhältnis begründet, um selbst Dienstleistungen zu erbringen.