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Für eine Selbstreinigung ist eine Zusammenarbeit nicht nur mit den Ermittlungsbehörden sondern auch mit dem öffentlichen Auftraggeber erforderlich

JudikaturEuGHRobert ErtlRPA 2019, 43 Heft 1 v. 1.2.2019

Deskriptoren: Selbstreinigung; Ausschlussgründe; berufliche Zuverlässigkeit.

Normen: Art 57 RL 2014/24/EU , Art 80 RL 2014/25/EU , § 82 BVergG 2018, § 83 BVergG 2018, § 253 BVergG 2018, § 254 BVergG 2018

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