Deskriptoren: Zulässigkeit von gebietsbezogenen Zuschlagskriterien; Anforderungen an vergaberechtliche Wertungssysteme; Gleichbehandlungsgrundsatz; Transparenzgebot.
Normen: § 141 Abs 2 BVergG 2006
Gemäß § 141 Abs 2 BVergG 2006 sind nicht prioritäre Dienstleistungsaufträge unter Beachtung der unionsrechtlichen Grundfreiheiten sowie des Diskriminierungsverbotes zu vergeben.