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Konzessionsrechtliche Bestimmungen nach dem KflG sind kein Schutzgesetz iSd § 1311 ABGB und begründen auch keine Vergabewidrigkeit, da das Konzessionsverfahren nachgelagert ist

EntscheidungsbesprechungenPhilipp Götzl , Clemens Thiele**RA Dr. Philipp Götzl, Partner von Götzl Thiele EUROLAWYER® Rechtsanwälte, spezialisiert auf Vergabe- und Umweltrecht; RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU), Partner von Götzl Thiele EUROLAWYER® Rechtsanwälte, spezialisiert auf Ge-werblichen Rechtsschutz und Urheberrecht. Näheres unter http://www.eurolawyer.eu RPA 2018, 333 Heft 6 v. 1.12.2018

Deskriptoren: Tourismusverband; Linienverkehr; Schutzgesetz; unternehmerische Tätigkeit; Direktvergabe; Kraftfahrlinienkonzession.

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