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Kurznachrichten

KurznachrichtenHubert ReisnerRPA 2018, 325 Heft 6 v. 1.12.2018

Neuigkeiten aus Brüssel

• Dienst zum Ausfüllen der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung

Die Europäische Kommission stellt auf ihrer Website einen kostenlosen Dienst zum Ausfüllen der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung für Beschaffer, Bieter und andere interessierte Parteien zur Verfügung.11Erreichbar in deutscher Sprache unter https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de Das Online-Formular kann ausgefüllt, gedruckt und anschließend dem Beschaffer zusammen mit den weiteren Teilen des Angebots gesendet werden. Wenn das Verfahren auf elektronischem Wege abläuft, kann die Einheitliche Europäische Eigenerklärung exportiert, gespeichert und elektronisch übermittelt werden. Einheitlichen Europäische Eigenerklärungen, die bei früheren Vergabeverfahren bereitgestellt wurden, können wiederverwendet werden, sofern die Angaben noch korrekt sind. Bieter können aus dem Verfahren ausgeschlossen werden oder rechtlich belangt werden, wenn sie die Angaben in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung stark verfälscht oder Informationen zurückgehalten haben oder die Angaben nicht mit zusätzlichen Unterlagen belegt werden können.

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