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Das Verschulden des Rechtsanwalts trifft die Partei

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2018/32RPA 2018, 312 Heft 5 v. 1.10.2018

§ 46 Abs 1 VwGG 1985

VwGH, 16.05.2018, Ra 2018/04/0103

Bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand muss sich die Partei das Verschulden des sie vertretenden Rechtsanwaltes zurechnen lassen. Ein Verschulden, das den Bevollmächtigten einer Partei trifft, ist so zu behandeln, als wenn es der Partei selbst unterlaufen wäre (vgl den hg Beschluss vom 20. Jänner 2016, Ra 2015/04/0098, mwN).

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