Deskriptoren: Feststellungsverfahren; Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb; Ausschließlichkeitsrecht.
Normen: § 187 Abs 1 BVergG 2006, § 195 Abs 3 BVergG 2006, § 247 Abs 9 BVergG 2006
Das Eigentumsrecht des bisherigen Auftragnehmers führt zu einem Ausschließlichkeitsrecht beim Folgeauftrag.