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Keine wettbewerbsrechtliche Haftung der BBG

JudikaturOGHGunter EstermannRPA 2018, 282 Heft 5 v. 1.10.2018

Deskriptoren: Zugaben; unentgeltliche Zuwendungen; Marktverstopfung; vergaberechtliche Grundsätze; unlauterer Wettbewerb.

Normen: § 19 BVergG 2006, § 1 UWG, § 2 UWG

Eine zentrale Beschaffungsstelle, die lediglich Leistungen für die öffentliche Hand beschafft, handelt nicht im geschäftlichen Verkehr und kann daher nicht nach § 1 UWG in Anspruch genommen werden.

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