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Über die (Prüf-)Kriterien der vertieften Angebotsprüfung

JudikaturVwGHStephan Heid , Berthold HofbauerRPA 2018, 279 Heft 5 v. 1.10.2018

Deskriptoren: Kriterien der vertieften Angebotsprüfung; zwingendes Ausscheiden von nicht plausiblen Angeboten.

Normen: § 125 Abs 3 BVergG 2006, § 125 Abs 4 BVergG 2006, § 129 Abs 1 BVergG 2006

Ziel der vertieften Angebotsprüfung gemäß § 125 Abs 4 BVergG 2006 ist die Beurteilung der Preisgestaltung auf ihre betriebswirtschaftliche Erklär- und Nachvollziehbarkeit im Sinne einer groben Plausibilitätsprüfung.

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