Neuigkeiten aus Brüssel
• Freistellung des Erdgaseinzelhandels in der Tschechischen Republik
Die Europäische Kommission hat den Erdgaseinzelhandel mit Großkunden und den Erdgaseinzelhandel mit Endkunden in der Tschechischen Republik mit Beschluss vom 5. Juli 2018 vom Anwendungsbereich der SektorenRL ausgenommen. Den Stromeinzelhandel mit Großkunden und den Stromeinzelhandel mit Endkunden hat sie im Anwendungsbereich belassen.1