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Keine nachträgliche Herstellung der Ausschreibungskonformität eines Angebots

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2018/28RPA 2018, 253 Heft 4 v. 1.8.2018

§ 129 Abs 1 Z 7 BVergG 2006

BVwG, 19.06.2018, W187 2195740-2/21E

Punkt D1 der Ausschreibungsunterlage 1. Fassung legt fest, dass die Auftraggeberin die Verbesserung solcher Angebotsmängel nicht zulassen wird, die zu einer Verbesserung der Wettbewerbsstellung eines Bieters führen würden.

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