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Zwingende Verhängung einer Geldbuße

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2018/25RPA 2018, 253 Heft 4 v. 1.8.2018

§ 334 Abs 7 BVergG 2006

BVwG, 04.06.2018, W123 2006575-1/67E

Wie bereits im Erkenntnis W123 2006575-1/41E festgehalten, werden die Wirkungen des streitgegenständlichen Vertrages aufrechterhalten. Daher ist zwingend eine Geldbuße gemäß § 334 Abs 7 BVergG zu verhängen.

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