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Zur rechtzeitigen Vorlage einer Strafregisterbescheinigung

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2018/23RPA 2018, 252 Heft 4 v. 1.8.2018

§ 68 Abs 1 Z 4 BVergG 2006

BVwG, 04.05.2018, W138 2188714-2/22E

Aus den von der Antragstellerin vorgelegten Strafregisterbescheinigungen vom 27.02.2018 bzw 06.03.2018 ergibt sich gerade nicht, dass zum relevanten Zeitpunkt 13.02.2018 11:00 Uhr kein Ausschlussgrund vorlag.

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