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Keine Verbesserung der Eigenerklärung

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2018/15RPA 2018, 250 Heft 4 v. 1.8.2018

§ 70 Abs 2 BVergG 2006

BVwG, 23.10.2017, W138 2169587-2/25E

Die Eigenerklärung ist aus mangelhaft. Da die Auftraggeberin jedoch kein Recht auf die Vorlage einer Eigenerklärung hat, scheidet in diesem Fall der Auftrag zur Vorlage einer richtigen Eigenerklärung aus. Vielmehr muss die Auftraggeberin, wie gegenständlich geschehen, um Aufklärung, bzw Vorlage der Nachweise bezüglich jener Kriterien ersuchen, die durch die mangelhafte Eigenerklärung nur unzureichend abgedeckt sind.

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