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Produktspezifische Ausschreibung

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg-Int 2018/19RPA 2018, 244 Heft 4 v. 1.8.2018

Art 10 Abs 6 RL 93/37/EWG , Art 34 Abs 8 RL 2004/17/EG

SA GA Manuel Campos Sánchez-Bordona, 28.02.2018, C-14/17
VAR

34. Zur Zeit der Richtlinie 77/62/EWG 1515Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1976 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge (ABl. 1977, L 13, S. 1). prüfte der Gerichtshof im Urteil Kommission/Niederlande 1616Urteil vom 24. Januar 1995 (C-359/93 , EU:C:1995:14, Rn 23 bis 28). Zuletzt wurde im Beschluss vom 3. Dezember 2001, Vestergaard (C-59/00 , EU:C:2001:654, Rn 22), auf dieses Urteil verwiesen. eine Klausel in einem öffentlichen Auftrag, die auf das Betriebssystem „UNIX“ verwies und nicht den Zusatz „oder gleichwertig“ enthielt. Sein Urteil lautete: „... [D] as Weglassen des Zusatzes ‚oder gleichwertiger Art‘ nach dem Begriff UNIX [kann] ... die Wirtschaftsteilnehmer, die ähnliche Systeme wie UNIX anwenden, davon abhalten, an der Ausschreibung teilzunehmen ...“.

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