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Doch kein öffentlicher Auftrag

JudikaturEuGHHubert ReisnerRPA 2018, 231 Heft 4 v. 1.8.2018

Deskriptoren: öffentlicher Auftrag; Auswahl; Auswahlkriterien; Zuschlagskriterien; Anwendbarkeit des Vergaberechts.

Normen: Art 1 Abs 2 lit a RL 2004/18/EG

Art 1 Abs 2 Buchst a RL 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass ein System der landwirtschaftlichen Betriebsberatung wie das im Ausgangsverfahren in Rede stehende, durch das eine öffentliche Einrichtung alle Wirtschaftsteilnehmer akzeptiert, die die in der Ausschreibung aufgeführten Eignungsvoraussetzungen erfüllen und die ebenfalls dort genannte Prüfung bestanden haben, keinen öffentlichen Auftrag im Sinne dieser Richtlinie darstellt, selbst wenn während der begrenzten zeitlichen Laufzeit dieses Systems kein neuer Wirtschaftsteilnehmer zugelassen werden kann.

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