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Antragslegitimation eines ausscheidenden Bieters zwingt Gericht zur umfassenden Überprüfung

JudikaturVwGHClaus CasatiRPA 2018, 150 Heft 3 v. 1.6.2018

Deskriptoren: Ausscheiden; Antragslegitimation; Rechtskraft.

Normen: § 129 BVergG 2006, § 320 BvergG, Art 1 Abs 3 Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG idF 2007/66/EG

Auch einem auszuscheidenden Bieter kommt eine Antragslegitimation zu, soweit er ein Interesse am Widerruf des Vergabeverfahrens hat.

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