In der österreichischen Sozialversicherung erfolgt vermehrt die Beauftragung von Vertragspartnern im Bereich der Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge nach vorangegangener Durchführung von Vergabeverfahren auf Basis des BVergG als nicht-prioritäre (bzw soziale) Dienstleistungen. In diesem Zusammenhang sollen die hierfür maßgeblichen Rahmenbedingungen (im Sozialversicherungs-, Vergabe- sowie Krankenanstaltenrecht) aufgezeigt und erste Erfahrungen mit der praktischen Abwicklung solcher Verfahren dargestellt werden.