§ 4 Abs 2 Z 2 NÖ VPNG, § 312 Abs 2 Z 2 BVergG 2006
LVwG NÖ, 14.02.2017, LVwG-VG-2/002-2016
Dem Landesverwaltungsgericht kommt im Rahmen der Nachprüfung bei Vorliegen eines Antrages auf Nichtigerklärung einer Zuschlagsentscheidung nicht die Kompetenz zu, eine inhaltliche Prüfung der Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers hinsichtlich der Ermittlung des Bestbieters im Zusammenhang mit der Festlegung der Wertung in Bezug auf das qualitative Zuschlagskriterium vorzunehmen.