§ 2 Z 20 lit d sublit aa BVergG 2006, § 79 Abs 3 BVergG 2006, § 79 Abs 3a BVergG 2006
LVwG NÖ, 14.02.2017, LVwG-VG-2/002-2016
Es kann durchaus Kriterien geben, die zunächst auf das Unternehmen der Bieter (die Qualifikation der Mitarbeiter bzw eines konkreten Mitarbeiters dieses Unternehmens) abstellen, dennoch aber zur Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebotes dienen können, indem sie die unterschiedliche Qualität der zu erbringenden Dienstleistungen überhaupt nachprüfbar machen.