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Abfallrecht und ausländische Bieter

JudikaturBVwGStefan ZleptnigRPA 2017, 367 Heft 6 v. 1.12.2017

Deskriptoren: Abfallrecht; Eignung; Notifizierung; Eignungsnachweise; freies Gewerbe; Grundfreiheiten.

Normen: § 19 BVergG 2006, § 69 BVergG 2006, § 24a AWG, § 32 GewO, § 373c GewO, § 373d GewO

Unionsrechtliche Grundsätze gebieten es, in der Ausschreibung keine Bedingungen festzulegen, die potenzielle Bieter in anderen Mitgliedstaaten benachteiligen.

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