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Auslegung der Ausschreibung innerhalb des Wortlauts

LeitsatzsammlungRPA-SlgRPA-Slg 2017/48RPA 2017, 316 Heft 5 v. 1.10.2017

§ 914 ABGB, § 915 ABGB

LVwG Wien, 25.04.2017, VGW-123/077/3802/2017

Aus Gründen der Bietergleichbehandlung und der Transparenz ist es erforderlich, den Ausschreibungsunterlagen nur einen Bedeutungsinhalt beizumessen, der zumindest innerhalb des Wortlautes liegt. Auch wird ein redlicher Erklärungsempfänger einer Ausschreibungsbestimmung keine Bedeutung beimessen, die nicht zumindest innerhalb des Wortlautes liegt.

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