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Zulässigkeit des Widerrufs

LeitsatzsammlungRPA-SlgRPA-Slg 2017/26RPA 2017, 313 Heft 5 v. 1.10.2017

§ 139 BVergG 2006

BVwG, 24.01.2017, W134 2141459-1/15E

Ein Widerruf ist demnach unter anderem zulässig, wenn Änderungen in den Ausschreibungsunterlagen notwendig werden.

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