Deskriptoren: Vergabe; Nachprüfung; Leistungsfähigkeit; Eignungsnachweis; Befugnis; Antragslegitimation.
Normen: § 70 Abs 6 BVergG 2006, § 76 BVergG 2006
Aus Festlegungen der Auftraggeberin in ihren Teilnahme- bzw. Ausschreibungsbedingungen kann sich eine echte Chance für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung und somit eine Antragslegitimation auch für drittgereihte Bieter ergeben.