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Zur lauterkeitsrechtlichen Zulässigkeit von Weisungen eines Verkehrsverbundes bestimmte Verkehrsdienstleistungen zum „Null-Euro-Tarif" zu erbringen

JudikaturOGHPhilipp Götzl , Clemens Thiele**RA Dr. Philipp Götzl, Partner von Götzl Thiele EUROLAWYER® Rechtsanwälte, spezialisiert auf Vergabe- und Umweltrecht; RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU), Partner von Götzl Thiele EUROLAWYER® Rechtsanwälte, spezialisiert auf Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht. Näheres unter http://www.eurolawyer.eu RPA 2017, 272 Heft 5 v. 1.10.2017

Normen: § 31 Abs 6 KflG, § 4 ÖPNRV-G, § 17 ÖPNRV-G, § 18 ÖPNRV-G, § 24 ÖPNRV-G, § 30 ÖPNRV-G, § 341 Abs 2 BVergG 2006, § 1 Abs 1 UWG

Nur wenn die öffentliche Hand eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt ist sie unternehmerisch tätig und unterliegt der lauterkeits- und kartellrechtlichen Kontrolle der Zivilgerichte.

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