Für Arbeitnehmer mit nach dem 31.12.2002 neu begründeten Dienstverhältnissen – bzw für Selbständige und Freiberufler ab 1.1.2008 – gelten die Regelungen der „Abfertigung NEU“.1
Das maximale Ausmaß der „Abfertigung ALT“ (ein Jahresbezug nach 25 Dienstjahren, wovon allerdings nur 8 % der Arbeitnehmer profitierten) wird mit der Abfertigung NEU nicht annähernd erreicht. Darüber hinweg tröstet offenbar die Unverfallbarkeit aller erworbenen Anwartschaften (Beiträge). Denn Umfragen zufolge sind Arbeitgeber wie Arbeitnehmer mit dem neuen Modell überwiegend zufrieden.