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Auch Gesellschafter sind Subunternehmer

JudikaturBVwGStefan ZleptnigRPA 2017, 228 Heft 4 v. 1.8.2017

Deskriptoren: Bietergemeinschaft; Eignung; Eignungsnachweise; Gesellschafter; Gesellschaftsvertrag; Subunternehmer; unbehebbarer Mangel.

Normen: § 2 Z 33a BVergG, § 2 Z 40 BVergG, § 20 BVergG, § 74 BVergG, § 76 BVergG

Ein Bieter kann sich zum Nachweis der Eignung nicht automatisch auf die Kapazitäten seiner Gesellschafter stützen.

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