Deskriptoren: Zuschlagskriterien; Auftragsbezogenheit; Antragslegitimation.
Normen: § 2 Z 20 BVergG 2006, § 320 BVergG 2006, § 21 S.VKG 2007, § 10 AVG 1991
Sofern sie von den betreffenden Mitgliedern zur Einbringung von Nachprüfungsanträgen bevollmächtigt wurde und bei entsprechend sorgfältiger Vorbereitung des Prozederes vorab, kann eine Interessenvertretung für ihre Mitglieder Ausschreibungsunterlagen vor Angebotsöffnung mittels Nachprüfungsverfahren auf Gesetzmäßigkeit prüfen lassen.