Die Verordnung (EU) 2016/2338 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 („PSO-Verordnung“) hinsichtlich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste bezweckt die Vollendung des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums. Grundsätzlich sollen die entsprechenden Dienstleistungsaufträge fortan in einem wettbewerblichen Verfahren vergeben werden. Die in Österreich bevorzugte Direktvergabe bleibt als eine Ausnahme (zeitlich befristet) zwar bestehen; eine neu hinzutretende Direktvergabe muss jedoch bestimmte Vorgaben erfüllen.